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Aktualisierung ab 6. Oktober 2020: IBLCE verlängert die aktualisierte vorläufige Richtlinie über den Einsatz von Technik zur Erfüllung der Anforderungen des klinischen Praktikums für die Zulassung zur IBCLC-Zertifizierung bis zum 30. September 2021.

Aufgrund der anhaltenden weltweiten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wird das IBLCE auch weiterhin klinische Praktikumsstunden für die Zulassung zur Zertifizierung genehmigen, die bis zum 30. September 2021 durch die Nutzung von Technik erfüllt werden.

Genauere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der neuesten Fassung der Aktualisierten vorläufigen Richtlinie über den Einsatz von Technik zur Erfüllung der Anforderungen des klinischen Praktikums für Qualifikationspfad 1, 2 und 3, die ursprünglich im Mai und April 2020 veröffentlicht und im Oktober 2020 erneut herausgegeben wurde.

Wichtige Informationen für Kandidat/innen für Qualifikationspfad 1, 2 und 3, erstmalige Kandidat/innen und deren Vorgesetzte/Mentor/innen

Das IBLCE wird auch weiterhin seine Richtlinien beurteilen und überarbeiten. Weitere Ergebnisse werden in den kommenden Monaten bekannt gegeben.

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