Update vom 14. Januar 2022: Der Antrag auf den Ruhestandsstatus ist jetzt in allen IBLCE-Sprachen verfügbar

(Update as of January 14, 2022: Retired Status Application Is Now Available in All IBLCE Languages — German)

Der Antrag auf Beantragung des neuen Ruhestandsstatus ist in allen IBLCE-Sprachen offen. IBCLCs, die 2022 neu zertifiziert werden sollen, IBCLCs, die 2021 abgelaufen sind, und ehemalige IBCLCs, deren Zertifizierung zwischen 2010 und 2020 abgelaufen ist, können diesen neuen Status ab sofort bis zum 30. September 2022 beantragen.

Wenn Sie eine aktuelle IBCLC sind oder eine IBCLC, die am 31. Dezember 2021 abgelaufen ist, finden Sie den Antrag in Ihrer Sprache unten:

English
繁体中文
Hrvatski
Dansk
Nederlands
Français
Deutsch
ελληνικά
Magyar
Bahasa Indonesia
Italiano
日本語
한국어
Polski
Português
Slovenščina
Español

Wenn Sie ein IBCLC waren, dessen Zertifizierung zwischen 2010 und 2020 abgelaufen ist, finden Sie den Antrag in Ihrer Sprache unten:

English
繁体中文
Hrvatski
Dansk
Nederlands
Français
Deutsch
ελληνικά
Magyar
Bahasa Indonesia
Italiano
日本語
한국어
Polski
Português
Slovenščina
Español

Beginnend mit IBCLCs, die 2022 rezertifiziert werden sollen, müssen IBCLCs in dem Jahr, in dem ihre Zertifizierung abläuft, den IBCLC-Status im Ruhestand beantragen.

Dieser neue Status dient der Anerkennung und richtet sich an diejenigen, die nicht mehr aktiv als IBCLC praktizieren und nicht beabsichtigen, in die Praxis zurückzukehren. Ehemalige IBCLCs, die wieder aufgenommen oder rezertifiziert werden möchten, müssen die IBCLC-Prüfung ablegen. Erfahren Sie hier mehr über die Stichtage der Prüfungsanträge.

Erfahren Sie hier mehr über den Ruhestandsstatus der IBCLC.

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