Update ab 23. Oktober 2020: Die Frist für die Beantragung einer Verschiebung von einer IBCLC-Prüfung 2020 bis 2021 läuft am 30. Oktober 2020

Wenn Sie für die IBCLC-Prüfung 2020 zugelassen wurden, diese aber nicht ablegen können, beachten Sie bitte, dass die Frist für die Beantragung einer Verschiebung einer Prüfung im Jahr 2021 aufgrund der IBLCE-Richtlinie für außergewöhnliche Umstände bald abläuft. Vielen Dank, dass die Frist für die Beantragung einer Stundung der 30. Oktober 2020 ist.

Wir verstehen, dass dies für viele eine herausfordernde Zeit ist. Die Richtlinie für außergewöhnliche Umstände von IBLCE, die Bedenken in Bezug auf COVID-19 umfasst, wie z. B.: Verlust des Arbeitsplatzes des Bewerbers und / oder Partners / Ehepartners, COVID-19-Gesundheitsproblem für einen Bewerber oder ein unmittelbares Familienmitglied und / oder Bedenken hinsichtlich eines öffentlichen Beitritts zu COVID-19.

Wenden Sie sich an den IBLCE-Standort, an dem Sie mehr erfahren und den Prozess starten können.

Für die Rezertifizierung von Kandidaten: Um eine Prüfung im Jahr 2021 aufzuschieben und eine einjährige Zertifizierungsverlängerung zu erhalten, müssen Sie bis zum 30. Oktober 2020 15 L-CERPs mit Ihrem Aufschubantrag einreichen.

← Zurück zum Zentrale Sammelstelle für Informationsmaterial des IBLCE über COVID-19 2020