Update vom 7. November 2022: Die Selbsteinschätzung zur Weiterbildung ist jetzt für IBCLCs verfügbar, da sie 2023 erneut zertifiziert werden

(Update as of November 7, 2022: Continuing Education Self-Assessment Now Available to IBCLCs Due to Recertify in 2023 — German)

Die IBCLC Continuing Education (CE) Self-Assessment ist jetzt für alle IBCLCs verfügbar, die 2023 rezertifiziert werden sollen.

Die CE-Selbstbewertung ist für alle IBCLCs erforderlich, die sich für eine Rezertifizierung durch CERPs entscheiden. IBCLCs, die 2023 rezertifiziert werden sollten, erhielten eine E-Mail mit Anweisungen zum Zugriff auf die CE-Selbstbewertung. Wenn Sie Ihre E-Mail nicht erhalten haben, überprüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner.

Sie können die CE-Selbsteinschätzung jetzt ablegen! Von den insgesamt 75 erforderlichen CERPs im Jahr 2023 basieren bis zu 20 CERPs (30 %) auf den Ergebnissen Ihrer CE-Selbsteinschätzung. Die verbleibenden CERPs können basierend auf Ihren Karrierezielen, Ihrer Praxiseinstellung und Ihren Interessengebieten erworben werden. CERPs, die Sie vor der CE-Selbsteinschätzung erworben haben, können auf die Gesamtzahl der CERPs angerechnet werden, die basierend auf Ihren Selbsteinschätzungsergebnissen erforderlich sind. Es gibt viele Möglichkeiten, CERPs zu verdienen; siehe IBLCE März 2022 Briefing.

Zur Rezertifizierung durch CERPs müssen Sie alle Anforderungen erfüllen und Ihren Antrag auf Rezertifizierung durch CERPs bis zum 30. September 2023.

Erfahren Sie mehr über alle Rezertifizierungsanforderungen im Jahr 2023 hier:

Anforderung 1: Grundlegende Ausbildung zur Lebenserhaltung

Anforderung 2: 250 Stunden Praxis in Laktationsberatung

Anforderung 3: Eine Rezertifizierungsmethode auswählen und abschließen

Es gibt jetzt zwei Rezertifizierungsoptionen für jeden fünfjährigen Rezertifizierungszyklus:
Die IBCLC-Prüfung bleibt eine Option für die Rezertifizierung, ist aber nicht mehr erforderlich.

Für IBCLCs, die 2024 und darüber hinaus rezertifiziert werden sollen, werden wir bis Ende 2022 weitere Informationen darüber bereitstellen, wann Sie berechtigt sind, die CE-Selbstbewertung abzulegen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer spezifischen Situation haben, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen IBLCE-Standort.

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