Aufgrund der anhaltenden weltweiten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wird das IBLCE auch weiterhin klinische Praktikumsstunden für die Zulassung zur Zertifizierung genehmigen, die bis zum 30. September 2021 durch die Nutzung von Technik erfüllt werden.
Genauere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der neuesten Fassung der Aktualisierten vorläufigen Richtlinie über den Einsatz von Technik zur Erfüllung der Anforderungen des klinischen Praktikums für Qualifikationspfad 1, 2 und 3, die ursprünglich im Mai und April 2020 veröffentlicht und im Oktober 2020 erneut herausgegeben wurde.
Wichtige Informationen für Kandidat/innen für Qualifikationspfad 1, 2 und 3, erstmalige Kandidat/innen und deren Vorgesetzte/Mentor/innen
- Wie schon zuvor, ändert dieses Dokument die bestehenden Zulassungsvoraussetzungen des IBLCE für das klinische Praktikum nicht grundlegend ab, sondern gibt lediglich darüber Auskunft, wie die klinischen Zulassungsvoraussetzungen des IBLCE durch die Nutzung von Technik erfüllt werden können.
- Um die Zulassungsvoraussetzung für die IBCLC-Zertifizierung vollständig zu erfassen, lesen Sie bitte die vorläufige Richtlinie zusammen mit dem Informationsheft für Prüfungskandidat/innen durch.
- Laktationsberatung unter Einsatz von Technik muss in Übereinstimmung mit der Beratenden Stellungnahme des IBLCE zu Telegesundheit und den IBCLC Leitfäden für die Praxis erfolgen.
Das IBLCE wird auch weiterhin seine Richtlinien beurteilen und überarbeiten. Weitere Ergebnisse werden in den kommenden Monaten bekannt gegeben.
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