(Update as of December 19, 2022: IBLCE Introduces Inactive Status for 2023 — German)
Wie bereits angekündigt, führt das IBLCE am 1. Januar 2023 einen neuen „inaktiven“ Status ein, der es Kandidaten, die sich nicht rechtzeitig rezertifiziert haben, ermöglicht, entweder durch Prüfung oder durch CE-Selbsteinschätzung und CERPs wieder aufgenommen zu werden.
Beginnend mit IBCLCs, die 2022 rezertifiziert werden sollten, werden IBCLCs, die nicht in dem Jahr, in dem ihre Qualifikation abläuft, erneut zertifizieren, am 1. Januar des folgenden Jahres automatisch in den inaktiven Status übergehen. Vielen Dank für den Hinweis, dass Personen nicht als IBCLCs zertifiziert sind – und es ihnen nicht gestattet ist, die Bezeichnung IBCLC nach ihrem Namen zu verwenden oder als IBCLC zu praktizieren – während sie sich im inaktiven Status befinden.
Um vom Status „Inaktiv“ zurück zum Status „Aktiv“ zu wechseln, müssen Kandidaten:
- Wiederaufnahme durch IBCLC-Prüfung oder durch CE-Selbstbewertung und CERPs, die alle aktuellen Rezertifizierungsanforderungen* erfüllen, in dem Jahr, in dem sie den Inaktiv-Status haben
- Kandidaten müssen sich während der regulären Bewerbungsfenster bewerben, die auf der IBLCE-Website veröffentlicht sind
- Verdienen Sie zusätzlich 15 CERPs**
- Eine Gebühr bezahlen
* Kandidaten, die nur durch Prüfung im Jahr 2023 wieder aufgenommen werden, müssen die Anforderungen für die grundlegende Lebenserhaltung oder 250 Stunden klinischer Praxis nicht erfüllen.
** Kandidaten, die nur durch Prüfung im Jahr 2023 wieder aufgenommen werden, müssen nicht um weitere 15 CERPs abzuschließen.
Der inaktive Status ersetzt den abgelaufenen Status. Zuvor konnten abgelaufene Kandidaten nur durch Prüfung wieder eingestellt werden. Kandidaten können jetzt durch Prüfung oder durch CERPs aus dem inaktiven Status wieder aufgenommen werden. Wenn Sie sich für die Wiedereinstellungsprüfung im März 2023 beworben haben, aber lieber durch CERPs wieder aufgenommen werden möchten, wenden Sie sich bitte an die IBLCE-Region, die Ihnen dient.