Laut IBLCE-Testanbieter werden Ihnen unter diesen Umständen keine Gebühren berechnet, wenn Ihr Prüfungstermin aufgrund fortgesetzter Standortschließungen oder regionaler Einschränkungen abgesagt oder verschoben wird, und Sie haben Anspruch auf einen kostenlosen Termin für Ihre Prüfung.
Wenn Sie aufgrund einer COVID-19-Krankheit oder eines COVID-19-Aufpralls nicht testen können, sollten Sie die Stornierungsgebühr nicht zahlen müssen. Befolgen Sie das Standard-Eskalationsverfahren von Prometric, indem Sie das Test Taker-Formular “Kontakt” verwenden und “Rückerstattung anfordern” auswählen.
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